Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der raspb webservices UG (haftungsbeschränkt)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der raspb webservices UG (haftungsbeschränkt), Am Eselsborn 4a, 55286 Sulzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 54361 (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Leistungsspektrum
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Webentwicklung und Webdesign
- Entwicklung von Webanwendungen und Software
- IT-Beratung und digitale Transformation
- KI-Services (Chatbots, Agenten, RAG-Systeme, Automatisierungen)
- Hosting und Cloud-Services
- Schulungen und Workshops
- Wartung und Support
- Sonstige IT-Dienstleistungen nach Vereinbarung
2.2 Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem Projektauftrag oder der Leistungsvereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Leistungsänderungen (Change Requests)
Änderungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber vor Umsetzung eine Aufwandsschätzung und Kostenkalkulation.
2.4 Teilleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
- Schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
- Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in Angeboten berechtigen den Auftragnehmer zur Anfechtung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektauftrag. Alle Preise verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Preismodelle
Der Auftragnehmer arbeitet nach folgenden Modellen:
- Festpreis: Pauschalvergütung für einen definierten Leistungsumfang
- Time & Material: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis vereinbarter Stunden-/Tagessätze
- Retainer / Wartungsvertrag: Monatliche Pauschale für laufende Leistungen
4.3 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Projekten über 2.500 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Standardmäßiger Zahlungsplan bei Projekten: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Design-Freigabe, 40 % nach Abnahme.
4.4 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
- Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen
Bei Dauerschuldverhältnissen (Wartung, Hosting, Support) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anzupassen. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere:
- Rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
- Bereitstellung von Zugangsdaten zu bestehenden Systemen
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
- Zeitnahe Prüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen (innerhalb von 5 Werktagen)
- Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logos) in digitaler Form
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer empfiehlt regelmäßige Backups vor Beginn jeder Projektphase.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Fristen.
Bei absehbaren Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und schlägt einen angepassten Zeitplan vor.
§ 7 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen (konkludente Abnahme).
Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel werden protokolliert und zeitnah beseitigt.
Bei Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das den Leistungsstand, etwaige Mängel und deren Beseitigungsfrist dokumentiert.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Mängelanzeige
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten.
8.2 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung) innerhalb angemessener Frist.
8.3 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung.
8.4 Ausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber
- Eigenveränderungen durch den Auftraggeber ohne Abstimmung
- Mängeln durch Drittanbieter-Software, Plugins, APIs oder Dienste
- Fehlern, die auf unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen des Auftraggebers zurückzuführen sind
- Normaler technologischer Veralterung
8.5 Keine Garantie für Drittanbieter
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit von Drittanbieter-Diensten (Hosting, APIs, Cloud-Services), sofern deren Auswahl nicht allein dem Auftragnehmer oblag.
§ 9 Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftung ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR.
9.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Entgangenen Gewinn
- Mittelbare Schäden und Folgeschäden
- Datenverlust, soweit der Auftraggeber eine angemessene Datensicherung unterlassen hat
- Schäden durch höhere Gewalt
9.3 Unberührt bleiben
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleibt unberührt.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1 Rechteübertragung
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Werken ein.
10.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Eigentumsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält bis dahin lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
10.3 Open-Source-Komponenten
Der Auftragnehmer setzt nach aktuellem Stand der Technik Open-Source-Komponenten ein. Diese unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen, die in der technischen Dokumentation aufgeführt werden.
10.4 Vorbestehendes Eigentum
Geistiges Eigentum, das vor Projektbeginn bestand oder unabhängig entwickelt wurde, verbleibt beim jeweiligen Eigentümer. Soweit solches in das Projektergebnis einfließt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht.
10.5 Referenz und Portfolio
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz im eigenen Portfolio, auf der Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei),
- der empfangenden Partei bereits bekannt waren,
- von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig übermittelt wurden, oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Bei Bedarf schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), deren Regelungen den Bestimmungen dieses Paragraphen vorgehen.
§ 12 Datenschutz
Beide Parteien halten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Artikel 28 DSGVO.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Kontaktdaten, Projektdaten) zur Vertragserfüllung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf raspb.de/datenschutz zu entnehmen.
§ 13 Hosting und Verfügbarkeit
Soweit der Auftragnehmer Hosting-Leistungen erbringt, bemüht er sich um eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt und Störungen bei Drittanbietern.
Geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
Weitergehende Service-Level-Vereinbarungen (SLA) können in einem gesonderten Service Level Agreement getroffen werden.
§ 14 Kündigung
14.1 Ordentliche Kündigung
- Verträge auf unbestimmte Dauer können von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Abweichende Kündigungsfristen können im Einzelvertrag vereinbart werden.
14.2 Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere möglich, wenn:
- Eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist nicht erfüllt
- Über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- Eine Partei die Geschäftstätigkeit einstellt
14.3 Folgen der Kündigung
- Bei Kündigung werden alle bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem Leistungsstand vergütet.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sämtliche Arbeitsergebnisse in gängigem Format zur Verfügung, soweit diese bezahlt sind.
- Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Schriftform. Textform (E-Mail) ist ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
15.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Mainz, Deutschland, sofern gesetzlich zulässig.
15.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.5 Vorrang von Individualvereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen (Angebote, Projektaufträge, SLA) gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vertragsvereinbarungen
- Projektauftrag / Leistungsvereinbarung
- Angebot
- Diese AGB
Kontakt
raspb webservices UG (haftungsbeschränkt)
Am Eselsborn 4a | 55286 Sulzheim | Deutschland
E-Mail: kontakt@raspb.de
Web: raspb.de
USt-IdNr.: DE459990159
HRB 54361 (Amtsgericht Mainz)